Ordentliche Mitglieder/Mitgliederinnen

Diese Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbit und den Mitgliedsbeitrag leisten. Dieser beträgt mindestens €20/Monat (€240/Jahr). Bei vom Verein beauftragten Trainern kann deren Einnahmenteil dem Mitgliedsbeitrag gegenrechnen werden.

  • Teilnahme an der Generalversammlung
  • Antragsrecht bei der Generalversammlung
  • Stimmrecht bei der Generalversammlung. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

Aktive Mitglieder/Mitgliederinnen

Aktive Mitglieder sind jene, aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt sind, aber keinen Mitgliedsbeitrag leisten.

Rechte:

  • Teilnahme an der Generalversammlung
  • Antragsrecht bei der Generalversammlung
  • Kein Stimmrecht bei der Generalversammlung

Ehrenmitglieder/Ehrenmitgliederinnen

Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Rechte:

  • Teilnahme an der Generalversammlung
  • Antragsrecht bei der Generalversammlung
  • Kein Stimmrecht bei der Generalversammlung