Ordentliche Mitglieder/Mitgliederinnen
Diese Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbit und den Mitgliedsbeitrag leisten. Dieser beträgt mindestens €20/Monat (€240/Jahr). Bei vom Verein beauftragten Trainern kann deren Einnahmenteil dem Mitgliedsbeitrag gegenrechnen werden.
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Antragsrecht bei der Generalversammlung
- Stimmrecht bei der Generalversammlung. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
Aktive Mitglieder/Mitgliederinnen
Aktive Mitglieder sind jene, aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt sind, aber keinen Mitgliedsbeitrag leisten.
Rechte:
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Antragsrecht bei der Generalversammlung
- Kein Stimmrecht bei der Generalversammlung
Ehrenmitglieder/Ehrenmitgliederinnen
Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Rechte:
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Antragsrecht bei der Generalversammlung
- Kein Stimmrecht bei der Generalversammlung